Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich

 

  1. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §310 Abs. 1 BGB.
  1. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
  1. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

 

II. Angebot, Vertragsabschluss, Eigentums- und Urheberrechte

 

  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst mit und gemäß unserer Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung der Leistung (Lieferung) zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen unserer Bestätigung in Textform.
  1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen auch in elektronischer Form, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung gestattet.

III. Preis und Zahlungsbedingungen

 

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise in Euro, ab Werk zzgl. der Kosten für Verpackung und Transport sowie sonstiger Nebenkosten und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen netto nach Rechnungsstellung zu zahlen.
  1. Der Besteller kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Ein Zurückhaltungsrecht kann er nur ausüben, falls sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  1. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend den Folgen des Zahlungsverzugs.

 

IV. Lieferzeit, Lieferstörungen, Annahmeverzug

 

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers sowie die Klärung aller kaufmännischen und technischen Fragen voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  1. Wir haften nicht für den Fall, dass wir durch unsere Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig beliefert werden.
  1. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehr-aufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vor-liegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  1. Für Schadensersatzansprüche wegen von uns zu vertretender Liefer-störungen gilt VI. dieser Allgemeinen Verkaufs- und Liefer-bedingungen.

V. Gefahrübergang, Transportversicherung, Verpackung

 

  1. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit der Absendung bzw. Übergabe an den Frachtführer oder im Falle der Abholung der Ware durch den Besteller mit deren Bereitstellung auf den Besteller über.
  1. Falls nichts anderes vertraglich vereinbart ist, steht uns die Wahl des Versandweges frei.
  1. Für eine Transportversicherung hat der Besteller zu sorgen.

 

VI. Gewährleistung und Haftung einschließlich Schadenersatz

 

  1. Mängelgewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nachgekommen ist.
  1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vor, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  1. Gewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Gefahr-übergang.
  1. Schadensersatzansprüche des Bestellers können nur insoweit gegen uns geltend gemacht werden, als sie auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung oder auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlungen vor Vertragsabschluss durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur im Fall der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht und/oder bei Personenschäden. Mit Ausnahme unserer Haftung für Personenschäden und unserer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sind Umfang und Höhe unserer Haftung auf die Deckungssummen unserer Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Produkthaftpflichtversicherung in Höhe von 6.000.000,00 EUR bzw. 3.000.000,00 EUR per Schadensereignis beschränkt. Wir sind auf Verlangen bereit, dem Besteller Einblick in unsere Ver-sicherungspolice zu gewähren. Reguliert unserer Versicherer nicht, so treten wir ein; unsere Haftung ist allerdings auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
  1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als vorstehend vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen Lieferstörungen, wegen sonstiger Pflichtverletzungen, wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 ff BGB oder aufgrund Produkthaftung.
  1. Der vorstehend aufgeführte Haftungsausschluss bzw. die Haftungs-beschränkung gilt auch im Hinblick auf die persönliche Schadens-ersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

  1. Erfüllungsort für die Verbindlichkeiten beider Teile und Gerichts-stand ist unser Geschäftssitz. Wir sind auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder einem evtl. besonderen Gerichtsstand zu verklagen.
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG (UN-Kaufrechts).

 

VIII. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.